Es klopft am Fenster, schrillt an der Haustür. Doch niemand steht davor. Der Bewohner legt sich auf die Lauer. Mit einer Luftdruckpistole. Wieder klingelt es, er schießt – und trifft die Ex-Freundin. Jetzt fällte das Freiburger Gericht das Urteil.
Als ein Bewegungsmelder Verdächtiges signalisiert, reißt der Mann unvermittelt die Tür auf, hört einen Schrei und schießt sofort in die Richtung aus der der kam. Er trifft seine ...