Piloten gelten generell als verdächtig
Verärgerte Luftsportler: Anti-Terror-Gesetze zwingen auch Sportpiloten dazu, sich einer Zuverlässigkeitsprüfung zu unterziehen.
Tim Nagengast
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
RICKENBACH/MAULBURG. Dass die Anti-Terror-Gesetzgebung der Bundesrgeierung manchmal rechte Blüten treibt, erfahren zurzeit auch die Sportpiloten der Luftsportsportgemeinschaft Hotzenwald (LGH) am eigenen Leib. Aufs Heftigste machten sie daher auch auf der Generalversammlung der LGH in Maulburg ihrem Unmut Luft. Denn jetzt fühlen sich die Luftsportler nicht mehr nur durch die Bürokratie, sondern auch durch eine Art Generalverdacht gebeutelt.
Marcus Neubronner von der Luftsportgruppe Wehr hatte einen Vortrag vorbereitet, um den Fliegerkameraden die neue Lage zu verdeutlichen. Demnach werden auch bei Sportpiloten weiter "extreme Maßstäbe" zur Erlangung der Flugtauglichkeit ...