Pflegen mit dem Segen des Chefs
Welche Rechte Arbeitnehmer haben, die sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern
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Seit dem 1 Juli können sich Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, kurz- oder auch längerfristig von der Arbeit freistellen lassen. In der Auszeit für die Pflege besteht Kündigungsschutz. Worauf müssen Arbeitnehmer achten?
Kurzfristige Freistellung: Pflegebedürftigkeit tritt oft plötzlich ein. Damit Angehörige dann eine bedarfsgerechte Betreuung organisieren können, muss ihr Arbeitgeber sie für bis zu zehn Tage vom Job freistellen – und zwar von heute auf morgen. "Der Arbeitnehmer muss ...