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Pfarrer Schneider darf nicht wählen

Zur Wahl sind nur EU-Bürger zugelassen, was mancher bedauert  

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Wie lange man hierzulande gelebt hat, zählt fürs Wahlrecht nicht.  | Foto: dpa
Wie lange man hierzulande gelebt hat, zählt fürs Wahlrecht nicht. Foto: dpa

EFRINGEN-KIRCHEN. Landauf, landab ist das Klagelied über das geringe Interesse an Wahlen und die sinkende Wahlbeteiligung zu hören. Niemanden verwundert dies mehr als diejenigen Bürger, die nicht wählen dürfen – all diejenigen, die nicht aus einem EU-Land stammen. Schweizer zum Beispiel, oder Türken.

Wieviele ausländische Bürger am Sonntag in der Gemeinde Efringen-Kirchen wählen dürfen oder auch nicht, kann Wahlleiter Clemens Pfahler nicht sagen. Derlei ...

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