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Persönliche Daten via Internetportal

Die Meldebehörden in Baden-Württemberg sollen künftig Personendaten nicht mehr nur an diverse Gruppen, sondern auch an ein neues Internetportal übermitteln dürfen. Warum die Daten überhaupt weitergegeben werden sollen und was es für Gründe gibt, dagegen Widerspruch einzulegen, hat fudder beim Bürgeramt Freiburg und dem Datenschutzbeauftragten Baden-Württembergs nachgefragt.  

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"Übermittlung von Meldedaten"? Was bedeutet das?
Die Meldebehörde der Stadt Freiburg darf "Namen, Doktorgrad und Anschriften der volljährigen Einwohnerinnen und Einwohner an Herausgeber von Einwohnerbüchern oder ähnlichen Nachschlagewerken sowie an elektronische Adressverzeichnisse übermitteln",wobei in Freiburg an letztere prinzipiell keine Daten weitergegeben werden.
Des Weiteren können in speziellen ...

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