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Freisportanlage steht hauptsächlich Schulen, Kindergärten und Vereinen offen.  

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STÜHLINGEN. Ab dem 1. Juli gilt für die neue Freisportanlage bei der Stadthalle Stühlingen eine neue Benutzungsordnung. Die Sportstätte soll nach aktuellem Gemeinderatsbeschluss prinzipiell nur örtlichen Schulen, Kindergärten und gemeinnützigen ...

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