Account/Login

Ortschaftsverfassung soll beibehalten werden

Bürgermeister: Straßensanierung im hinteren Teil Elbenschwands "nicht finanzierbar" / Vereinheitlichung der Technik in den Hochbehältern geplant.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Das alte Rathaus in Tegernau, Sitz der Ortsverwaltung.  | Foto: Anja Bertsch
Das alte Rathaus in Tegernau, Sitz der Ortsverwaltung. Foto: Anja Bertsch

KLEINES WIESENTAL. Die Ortschaftsräte stellen in der noch jungen Gemeinde Kleines Wiesental ein wichtiges Sprachrohr der mit Gründung der Einheitsgemeinde zu "Ortsteilen" umfirmierten Dörfer dar. Und das soll auch in Zukunft so bleiben. Dieses eindeutige Stimmungsbild zeigte sich am Mittwoch in der Gemeinderatssitzung, als es um die Fortführung dieser "Ortschaftsverfassung" ging. Auch die Sanierung von Straßen und die Wasserversorgung waren Themen in der Sitzung.

Ortschaftsräte: Die Gemeinderäte konnten aus sämtlichen Ortsteilen berichten, dass "ihre" Ortschaftsräte für eine Weiterführung der Dorfparlamente sind. Hintergrund der Diskussion ist, dass die Ortschaftsverfassung nach einer Bürgerbefragung auf eine Wahlperiode befristet ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel