Oft schon ging's ins Auge
Polizei und Landratsamt: höchste Sorgfalt beim Einsatz von Silvesterböllern walten lassen.
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ORTENAU. Damit das Jahr 2005 nicht mit einem "Schuss nach hinten" beginnt, bitten das Landeskriminalamt Baden-Württemberg wie auch das Landratsamt um die Beachtung bestimmter Sicherheitsvorschriften beim Verschießen pyrotechnischer Munition mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Höchste Vorsicht heißt es auch beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk.
Zunächst mal darf pyrotechnische ("Feuer") Munition, Leuchtsterne etwa oder Signalsterne, nur aus Waffen mit einer Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt verschossen werden. Diese Waffen sind an einem eingeprägten "Gütesiegel" erkennbar, dem so genannten PTB-Zeichen. ...