AfD-Mann Räpple scheitert mit Klage gegen Moderator
Ein Radiomoderator warnte auf Facebook vor "Nazipropaganda" bei einer Veranstaltung von AfD-Mann Stefan Räpple. Das Gericht bewertet die Aussage als zulässige Meinungsäußerung.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Die Güteverhandlung um die Unterlassungsklage des AfD-Landtagsabgeordneten Stefan Räpple gegen zwei Äußerungen eines Offenburger Radiomoderators auf dessen persönlicher Facebook-Seite hat mit einer Abweisung der Klage geendet. Richterin Nicole Kienzle erkannte darin keine Schmähkritik. Die ...