USA

Oberstes Gericht bestätigt Obamas Gesundheitsreform

Die Gesundheitsreform von US-Präsident Barack Obama ist verfassungskonform. Dies hat das Oberste Gericht in Washington entschieden - mit nur einer Stimme Mehrheit.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Obamas Anhänger feiern die Billigung d...undheitsreform vor dem Supreme Court.   | Foto: AFP
Obamas Anhänger feiern die Billigung der Gesundheitsreform vor dem Supreme Court. Foto: AFP

WASHINGTON. Es ist ein großer Sieg für US-Präsident Barack Obama: Der Supreme Court hat am Donnerstag die Gesundheitsreform von 2010 für verfassungskonform erklärt, das Herzstück seiner ersten Amtszeit. Das Urteil sorgte zu Beginn für Verwirrung, denn die neun Richter in Washington entschieden anhand eines Arguments, dass kaum jemand auf der Rechnung hatte: Die Versicherungspflicht für alle überlebte nicht als Maßnahme am Gesundheitsmarkt, sondern als Steuer.

Die Urteile des Supreme Courts gelangen zunächst in Form dicker Papierstapel an die Öffentlichkeit. Da auf diese in erster Linie die Journalisten Zugriff haben, stammten die ersten Nachrichten auch von den Berichterstattern. Die zahllosen Zuhörer, die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel