Nur in einem Fall nicht verurteilt
38-Jährigem wird Überfall auf Autowerkstatt nicht nachgewiesen.
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RHEINFELDEN. Der 38-jährige Handwerksmeister ist vom Vorwurf der Staatsanwaltschaft freigesprochen worden, der zweite Täter des Überfalls auf eine Autowerkstatt in Rheinfelden im Dezember 2010 gewesen zu sein. Ein Lörracher Schöffengericht schloss seine Beteiligung nicht aus, das Gericht konnte sie jedoch nicht beweisen. Wegen anderer Taten wurde er zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 2400 Euro Geldstrafe verurteilt.
Zwei mit Horrormasken verkleidete Männer hatten am 16. Dezember 2010 die Werkstatt überfallen, wurden jedoch von den Inhabern in die Flucht geschlagen beziehungsweise gefasst. Gegen den 38-Jährigen hatte es ...