Nur das Finanzamt profitiert

DER EXPERTE ZUM THEMA: Künftig sind Unternehmen verpflichtet, Bilanzdaten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.  

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S. Wagner  | Foto: BZ
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LÖRRACH. Bereits 2008 wurde mit dem "wohlklingenden" Steuerbürokratieabbaugesetz die gesetzliche Grundlage für die E-Bilanz geschaffen: Alle bilanzierenden Unternehmen sind verpflichtet, ihre Bilanzdaten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Neuregelung startet erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Diese neue Vorschrift ist nicht zu verwechseln mit der bereits bestehenden handelsrechtlichen Offenlegungsvorschrift im elektronischen Bundesanzeiger.

Ursprünglich sollte die neue Gesetzesregelung bereits für Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. Aufgrund von Problemen mit der zeitgerechten Umstellung wurde die Einführung um ein Jahr verschoben. Die gewonnene Zeit wird unter anderem dadurch genutzt, eine "Pilotphase für die E-Bilanz" zu ...

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