Notwehr oder Mordabsicht?
Die Plädoyers im Prozess um Messerstecherei in Laufenburg reichen in den Anträgen von Freispruch bis zu acht Jahren Gefängnis.
LAUFENBURG/WALDSHUT. Acht Jahre Gefängnis oder Freispruch: Zwischen diesen Extremen liegen die Anträge im Prozess um die Messerstecherei in Laufenburg vom August 2008 (wir berichteten). Die härteste Strafe forderte der Anwalt des Opfers der Bluttat, der im Verfahren vor dem Schwurgericht Waldshut als Nebenkläger auftritt.
Er sah es gestern, als die Plädoyers vorgetragen wurden – das Urteil wird für Freitag erwartet – , als gegeben an, dass sich der 25-jährige Chemiearbeiter aus Ostdeutschland des versuchten Mordes schuldig gemacht habe, indem er zunächst in dessen Haus ...