Notfalls können Kinder eben "philosophieren"
Längst ist neben dem Religions- auch der Ethikunterricht selbstverständlich - allerdings mit dem Problem, dass er erst von der achten Klasse an Pflicht ist.
Marcus Surger
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Das Grundgesetz legt in seinem Artikel 7, Absatz 3 fest: Der Religionsunterricht ist ein ordentliches Lehrfach des Staates, dessen Inhalt in Zusammenarbeit mit den Kirchen bestimmt wird. Als in den 60er- und 70er-Jahren zunehmend Autoritäten in Frage gestellt wurden und sich zum Teil ganze Klassen vom Religionsunterricht abmeldeten, wurde auf Drängen der Kirchen das Ersatzfach Ethik eingeführt (in Baden-Württemberg 1983). Daraufhin gingen die Abmeldezahlen schlagartig zurück und haben sich bei weniger als fünf Prozent eingependelt.
"Dieses Fach Ethik ist genauso unverzichtbar wie der Religionsunterricht", sagt heute Werner Tzscheetzsch, Professor für katholische Religionspädagogik an der Albert-Ludwigs-Universität, "hier lernen die Schüler Menschen- und Grundrechte sowie Religionen kennen." An ...