No-Show-Gebühren in Südbaden: Was passiert, wenn Kunden nicht erscheinen?
Einen Termin gebucht und dann nicht aufgetaucht? Für Dienstleister ist das nicht nur ärgerlich, sondern ein Schaden. Immer mehr Unternehmen verlangen deshalb eine No-Show-Gebühr. Vier Beispiele aus Südbaden.
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Immer mehr Dienstleisterinnen und Dienstleister haben sie in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert: die No-Show-Gebühr, auch Ausfallhonorar genannt. Wer bei einer Ärztin oder einem Friseur einen Termin gebucht hat und den nicht rechtzeitig absagt oder erst gar nicht erscheint, muss trotzdem für die Leistung oder einen Teil dafür bezahlen. Die Badische Zeitung hat sich bei Dienstleisterinnen in Südbaden umgehört. Warum haben sie das Ausfallhonorar eingeführt? Und stimmt ...