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Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts

Niedrigerer Lohn für Leiharbeiter ist zulässig

BZ-Plus Das Bundesarbeitsgericht hat einen Grundsatzstreit entschieden. Eine Zeitarbeiterin aus Würzburg konnte keine gleiche Bezahlung durchsetzen.  

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Darf es eine unterschiedliche Bezahlung geben?   | Foto: Joerg Sarbach
Darf es eine unterschiedliche Bezahlung geben? Foto: Joerg Sarbach
Leiharbeiter dürfen schlechter bezahlt werden als Stammbelegschaften, weil sie auch in entleihfreien Zeiten Lohn erhalten. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil. Im konkreten Fall ging es um eine Frau aus Würzburg, die mit ...

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