Hotelvergleichsportale
Niederlage vor Gericht
Von wegen Bestpreis: Die Wettbewerbshüter des Kartellamts sehen versteckte Nachteile für die Verbraucher und gehen gegen die Bestpreisgarantie vor.
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DÜSSELDORF. Viele Verbraucher lieben sie – die Bestpreisgarantien der Reiseportale im Internet. Sie vermitteln das Gefühl, bei der Buchung nicht viel falsch machen zu können. Doch die Wettbewerbshüter vom Kartellamt sehen versteckte Nachteile für die Verbraucher und gehen gegen die Bestpreisgarantien vor. Nun haben sie aus der Justiz Rückendeckung bekommen.
Internet-Reiseportale geben ihren Kunden oft eine Bestpreisgarantie. Falls Kunden nach der Buchung auf einer anderen Website das gleiche Hotelzimmer bei gleichen Konditionen zu einem günstigeren Preis finden, erstatten die Anbieter die ...