Account/Login

Hotelvergleichsportale

Niederlage vor Gericht

Von wegen Bestpreis: Die Wettbewerbshüter des Kartellamts sehen versteckte Nachteile für die Verbraucher und gehen gegen die Bestpreisgarantie vor.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Sieht so kundenfreundlich aus, ist es ... nicht – die Bestpreisgarantie.   | Foto: dpa
Sieht so kundenfreundlich aus, ist es aber laut Verbraucherschützern nicht – die Bestpreisgarantie. Foto: dpa

DÜSSELDORF. Viele Verbraucher lieben sie – die Bestpreisgarantien der Reiseportale im Internet. Sie vermitteln das Gefühl, bei der Buchung nicht viel falsch machen zu können. Doch die Wettbewerbshüter vom Kartellamt sehen versteckte Nachteile für die Verbraucher und gehen gegen die Bestpreisgarantien vor. Nun haben sie aus der Justiz Rückendeckung bekommen.

Internet-Reiseportale geben ihren Kunden oft eine Bestpreisgarantie. Falls Kunden nach der Buchung auf einer anderen Website das gleiche Hotelzimmer bei gleichen Konditionen zu einem günstigeren Preis finden, erstatten die Anbieter die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel