Nicht an den Eltern vorbei
Auszug unter 18 braucht Kooperation.
Philipp Laage
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Den Abschluss in der Tasche, einen Ausbildungsplatz sicher – jetzt kann das Leben losgehen. Doch manchmal ist ein Umzug unvermeidlich, um die erste Stelle überhaupt antreten zu können. Wer noch nicht volljährig ist, kann aber nicht einfach so von zu Hause ausziehen. Der Jugendliche ist weiter auf die Mithilfe der Eltern angewiesen. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein Auszug unbedingt notwendig ist – zum Beispiel bei einer Gefährdung durch die Eltern. Hier hilft üblicherweise das Jugendamt weiter.
Ein Minderjähriger ist nur bedingt geschäftsfähig. Das bedeutet, er darf keine Verträge abschließen, die Verpflichtungen an ihn stellen, erklärt Rechtsanwalt Matthias Grandel. "Das ist aber bei einem Mietvertrag der Fall, schließlich verpflichtet er sich dort ...