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Neun Monate Bewährung für Mietbetrügerin

Da eine 55-Jährige die Wohnung nicht bezahlt, wird sie verurteilt / Gericht verlangt Schuldnerberatung und Psychotherapie.  

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MERZHAUSEN. "Ich glaube, so kann’s gehen, weil hier mit Gefängnis nichts erreicht wird", stellt Julia Pfizenmaier, Strafrichterin am Amtsgericht in Freiburg fest und erläutert zahlreiche Auflagen für die dreijährige Bewährung einer 55-jährigen Frau. Die hatte sich wiederholt als Betrügerin, diesmal Ende 2013 in Merzhausen, eine Wohnung ...

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