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Neun Jahre Haft wegen Totschlags

Landgericht Freiburg verurteilt Todesschützen aus dem "Ziel" / Selbstmordversuch des Täters verhindert Anklage wegen Mordes.  

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FREIBURG/GRENZACH-WYHLEN. "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt."

Der 43-jährige Angeklagte, der in Grenzach am 16. März 2000 um 19.44 Uhr im Gasthaus "Zum Ziel" seine Frau erschossen und sich anschließend in Selbstmordabsicht eine Kugel in die Brust gefeuert hatte, nahm das Urteil des Landgerichts Freiburg gestern mittag äußerlich ...

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