Neufeld für Raststätte die erste Wahl
Seinen Planungsvorbehalt gegen ein Marcher Gewerbegebiet begründet das Regierungspräsidium auch mit der Kostenfrage.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
MARCH. Seit gestern, Freitag, ist es amtlich: Das Planungsgebiet für den Bau einer Autobahnraststätte im "Neufeld" bei Holzhausen hat mit der Veröffentlichung der Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums im Gesetzblatt für Baden-Württemberg Rechtskraft. Damit sind der Gemeinde March die Hände gebunden, in dem westlich der Autobahn A 5 gelegenen Gebiet weiter die Erschließung des von hier geplanten Gewerbegebiets voranzutreiben. Die Kommune will nun rechtliche Schritte prüfen.
Schon am Montag will der Gemeinderat nicht öffentlich mit dem Anwalt der Gemeinde darüber beraten. In der letzten Sitzung hatte Bürgermeister Josef Hügele bereits mögliche Marschrouten angedeutet. Zum einen ist eine Normenkontrollklage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim möglich. In ihr würde sich die Gemeinde auch auf ihren Bebauungsplan für ein neues ...