Gesellschaft
Neues Gesetz: Erster Häftling ändert Geschlechtseintrag
Die Änderung des Geschlechtseintrags ist seit dem 1. November unkompliziert möglich. In Baden-Württemberg hat ein Insasse eines Männergefängnisses davon Gebrauch gemacht. Wie geht es nun weiter?
dpa
Sa, 15. Feb 2025, 10:34 Uhr
Baden-Württemberg
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![Wie es nach der Änderung des Gesc...t, wird nun geprüft. (Symbolbild) | Foto: Christoph Schmidt/dpa Wie es nach der Änderung des Gesc...t, wird nun geprüft. (Symbolbild) | Foto: Christoph Schmidt/dpa](https://ais.badische-zeitung.de/piece/18/74/4c/0b/410274827-w-640.jpg)
Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Stuttgart (dpa/lsw) - Ein erster Häftling hat in Baden-Württemberg beim zuständigen Standesamt eine Änderung seines Geschlechts und Vornamens erklärt. Dafür sind nach einem neuen Gesetz keine Gutachten und Gerichtsentscheide nötig.
Der Gefangene habe die Änderung schon im November vergangenen Jahres angemeldet, erklärte ein Sprecher des Justizministeriums. Welche Auswirkungen das auf die Unterbringung habe, werde aktuell geprüft. Zuvor hatten "Südkurier" und "Badische Neueste Nachrichten" darüber berichtet.
Das zum 1. November geltende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) regelt, dass Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister geändert werden können - ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Nach der Anmeldung gilt eine dreimonatige Wartefrist.
Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Wie sich das auf Gefängnisse auswirkt, ist Ländersache.
Gefängnisse wägen ab
In Baden-Württemberg seien das bisher Einzelfallentscheidungen, erklärte der Sprecher. Berücksichtigt würden etwa persönliche Bedürfnisse und Befürchtungen der Gefangenen, aber auch objektiv erkennbare Gefährdungssituationen. Ein Wechsel in eines der wenigen Frauengefängnisse im Ländle ist somit nicht einfach möglich.
"Je nach Einzelfall kann insofern etwa eine Unterbringung im Krankenrevier, in einer Schutzabteilung oder aber auch im Regelvollzug sinnvoll sein." In einem Gesetzentwurf sei eine Grundlage für die Abwägung formuliert worden. Dieser sei aktuell im Anhörungsverfahren.
Die Geschlechtsidentität der Gefangenen im Südwesten werde nicht regelmäßig statistisch erfasst, so der Sprecher weiter. Bei der letzten Erhebung im Februar 2022 seien acht transidente beziehungsweise intergeschlechtliche Personen gezählt worden. Aktuell laufe eine neue Erhebung. Ergebnisse dazu gebe es noch nicht.
© dpa-infocom, dpa:250215-930-375949/2
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