Neuer Druck auf das VW-Gesetz
EuGH lässt Eingriffe in den Kapitalverkehr durch "goldene Aktien" und ähnliche Regelungen nur bedingt zu.
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LUXEMBURG. Die Freiheit des Kapitalverkehrs darf nicht aus wirtschaftspolitischen Erwägungen beschränkt werden. Dies stellte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klar. Dies könnte Auswirkungen auf das VW-Gesetz haben, das dem Land Niedersachsen entscheidenden Einfluss im Autokonzern sichert.
Auf Klage der EU-Kommission hin ging es gestern um drei Regelungen in Frankreich, Belgien und Portugal. In Frankreich hält der Staat Sonderaktien ("golden Share") am Energiekonzern Elf Aquitaine, die ihm ein Vetorecht gegen ...