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Weil dieses Grundstück am Sulzbach teilweise in einen alten Bebauungsplan von 1968 fällt, hat der Gemeinderat Heitersheim einen neuen angepassten Bebauungsplan aufgestellt, um eine zeitgemäße Bebauung zu ermöglichen. Der Bauherr trägt die Kosten. Foto: Sabine Model
HEITERSHEIM (mod). Weil ein Bauantrag den Bebauungsplan "Erbrain" von 1968 in Teilen tangiert, hat der Gemeinderat Heitersheim mit einem neuen Bebauungsplan ...