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Neue Regeln für den Heizungstausch

Der Pflichtanteil aus erneuerbaren Quellen steigt auf 15 Prozent; die Möglichkeiten, diese Quote zu erfüllen, sind zahlreich.  

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Wird die Heizungsanlage getauscht, greift das EWärmeG.   | Foto: IWO
Wird die Heizungsanlage getauscht, greift das EWärmeG. Foto: IWO

LÖRRACH. Wer in einem Gebäude, das vor 2009 errichtet wurde, die Heizungsanlage austauscht, für den gelten seit 1. Juli verschärfte Bedingungen: Statt zehn müssen danach mindestens 15 Prozent der Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen bezogen werden – nicht nur bei Wohngebäuden, sondern auch kommunalen und Firmengebäuden. Gleichzeitig wurden die Möglichkeiten, diesen Wert zu erfüllen, deutlich erweitert. Darauf macht die Energieagentur Landkreis Lörrach aufmerksam, die am 23. Juli eine Infoveranstaltung anbietet.

Was steckt dahinter?
Bis zum Jahr 2050 will Baden-Württemberg die Energieeffizienz um 50 Prozent steigern, damit der Energieverbrauch sinkt, und den Anteil der erneuerbaren Energien um 80 Prozent steigern, so ...

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