Neue Regeln, alte Probleme
Bei der Reform des europäischen Asylrechts wurden die meisten Ziele verfehlt.
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Im Jahr 1999 beschlossen die Mitgliedsstaaten der EU, Anerkennungsverfahren und Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge in Europa zu vereinheitlichen. Erst vierzehn Jahre später wurden die Verhandlungen jetzt abgeschlossen. Dass man davon kaum etwas hört, hat seinen Grund: Weil der Wille zur Einigung fehlte, wurden die meisten Ziele der Reform verfehlt.
Zuständig für die Unterbringung, Versorgung und das Antragsverfahren ist auch in Zukunft der Staat, über den der Flüchtling in die EU einreist. Das führt dazu, dass die Länder an der ...