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Neue Räumpflicht

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Neue Räumpflicht

Der Ortschaftsrat hat die geplante Änderung der Räum- und Streupflichtsatzung befürwortet. Mit der neugefassten Satzung wird, wie bislang auch, den Anliegern auferlegt, die Gehwege und weitere Flächen zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Bei innerörtlichen Straßen ohne Gehwege reiche es in der Regel aber aus, wenn bei Glätte im Winter eine Straßen-
seite bestreut wird. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe festgestellt. Deswegen soll die bislang enthaltene Vorgabe, auf beiden Seiten einen entsprechenden Streifen zu streuen, in diesen Fällen entfallen. Künftig eine jährlich wechselnde Räum- und Streupflicht vorgesehen. Bei Straßen ohne Gehwege sollen in ungeraden Jahren die Anlieger mit ungeraden Hausnummern, in geraden Jahren die mit geraden Hausnummern verpflichtet sind, auf jeweils ihrer Straßenseite die Flächen zu räumen und zu streuen. Laut Ortsvorsteher Norbert Bühler bringe das eine Entlastung der Anwohner. Die Regelungen für Straßen mit Gehwegen, unabhängig ob beidseitig oder einseitig, blieben unverändert. Sieben Mal gab es ein Ja, einmal ein Nein und eine Enthaltung. Der Gemeinderat soll die geänderte Satzung am 16. Dezember beschließen.

Ressort: Lahr

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Mo, 18. November 2024: PDF-Version herunterladen

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