Kommentar
Neue Gesetze für die Polizei: Gut gemeint, aber schlecht gemacht
Gegen die neuen gesetzlichen Möglichkeiten für Polizei und Verfassungsschutz im Land gibt es verfassungsrechtliche Bedenken - und ein Teil der Vorbehalte ist durchaus berechtigt.
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Von neuen gesetzlichen Möglichkeiten für Polizei und Verfassungsschutz im Land erhofft sich die Landesregierung eine "effektive Bekämpfung terroristischer Gefahren". Die Beratungen des Vorhabens im Landtag zeigen nun, dass Oppositionspolitiker, Juristen und Datenschützer Teile der Pläne äußerst kritisch sehen und gar verfassungsrechtliche Bedenken haben. Ein Teil der Vorbehalte ist berechtigt.
Dabei ist das Ziel der Regierung, Anschläge zu verhindern, ehrenwert. Die Gesetze wurden entsprechend unter dem Eindruck der Attacken verfasst. Angesichts der Bedrohung sollte ...