Abwertung Homosexueller

Neue Erkenntnisse in Baptisten-Prozess um Volksverhetzung?

Erstmals verhandelt das Amtsgericht Pforzheim wegen einer vom Verfassungsschutz beobachteten Baptistenkirche. Der Prozess geht schon länger als geplant. Doch etwas könnte das Ende weiter verzögern.  

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Das Amtsgericht Pforzheim befasst sich mit dem Fall. Foto: Uli Deck/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Pforzheim (dpa/lsw) - Im ersten Prozess gegen die vom Verfassungsschutz beobachtete "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim" (BKZW) will das Gericht am Donnerstag (ab 13.00 Uhr) das Video einer umstrittenen Predigt zeigen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind unterschiedlicher Ansicht, ob der Angeklagte darin zum Töten Homosexueller aufruft oder die Aussagen vom Grundgesetz und der Freiheit zu Religionsausübung gedeckt sind.

Vorwurf der Volksverhetzung

Hintergrund des Verfahrens ist ein Strafbefehl, den der 32-Jährige nicht akzeptiert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro wegen Volksverhetzung beantragt. Damit wäre der Mann, der nicht zum Prozessauftakt Ende November gekommen war, vorbestraft. 

Ursprünglich hatte das Gericht nur einen Termin angesetzt. Doch ob es am Donnerstag ein Urteil sprechen kann, bleibt abzuwarten. Der Rechtsanwalt des Angeklagten hatte am ersten Verhandlungstag darauf gepocht, im Laufe des Verfahrens einen Sachverständigen zu laden. Dieser solle bei der Auslegung der Aussagen helfen und bei der Frage, ob diese unter die Religionsfreiheit fallen. 

Abwertung von Homosexuellen und Demokratiefeindlichkeit

Seit Mai 2023 führt das Landesamt für Verfassungsschutz die BKZW als Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates". Ihr ideologischer Fokus liegt laut dem Verfassungsschutzbericht auf der massiven Abwertung von Homosexuellen, die unverhohlen in öffentlich frei zugänglichen Reden gepredigt wird.

© dpa‍-infocom, dpa:241204‍-930‍-308141/1

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