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Bei Verspätung von einer Stunde oder mehr besteht Anspruch auf Entschädigung – künftig allerdings seltener. Foto: Fabian Sommer (dpa)
Bisher war die Lage klar: Erreichte der Zug sein Ziel mit einer Stunde Verspätung, bekamen Fahrgäste 25 Prozent des Ticketpreises zurück. Waren es zwei Stunden oder mehr, sogar 50 Prozent. Grundsätzlich bleiben diese Vorgaben ...