Landgericht Tübingen
Negativzins auf Sparguthaben könnte zulässig sein
Bei neu angelegten Konten hält das Landgericht Tübingen Negativzinsen für Kleinsparer für zulässig. Problematischer sei dies bei alten Kontoverträgen. Ein Urteil soll im Januar fallen.
Larissa Schwedes (dpa)
So, 10. Dez 2017, 12:26 Uhr
Wirtschaft
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Bei neu angelegten Konten hält das Landgericht Tübingen Negativzinsen für Kleinsparer für zulässig. Problematischer sei dies bei alten Kontoverträgen, argumentierten die Richter am Freitag in Tübingen in einem bundesweit beachteten Verfahren. Ein Urteil soll im Januar fallen.
Worum geht es vor Gericht?In einem Preisaushang hatte die Volksbank Reutlingen sich die Möglichkeit eingeräumt, pro Jahr 0,5 Prozent Negativzinsen auf komplette Guthaben auf dem Girokonto und ab 10 000 Euro auf dem ...