Näher am Hilfebedarf der Menschen
Der MDK begrüßt den Modellvorschlag zur Begutachtungspraxis der Pflegebedürftigkeit – und hofft auf den Gesetzgeber.
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LAHR. Mit der vierten Reform der 1994 eingeführten Pflegeversicherung wird Neuland zum Wohl der Betroffenen betreten. Dieser Überzeugung ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), der in den vergangenen Wochen das Kernstück der Reform getestet hat, das unter dem etwas sperrigen Titel "Neues Begutachtungsassessment" (NBA) firmiert. Dahinter verbirgt sich eine kopernikanische Wende. Bei der Einstufung stehen nicht mehr die Defizite der Betroffenen im Zentrum, sondern ihre verbliebenen Fähigkeiten. Erstmals wird dabei der Bedarf von Menschen mit geistigen und psychischen Beschränkungen ermittelt.
In groben Umrissen hatte der MDK die geplante Reform bei einem kürzlichen Besuch der Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Ingrid Fischbach, bereits skizziert (BZ vom 25. August). Beim Pressegespräch am Donnerstag haben die Ärzte Matthias Mohrmann und Waltraud Hannes ...