Landratsamt erinnert an Gemeindeordnung
Nachspiel im Gemeinderat
Die Arbeitsvergabe an ein Ratsmitglied hatte ein Nachspiel im Gemeinderat. Laut Paragraph 126 der Gemeindeordnung müssen Verträge der Gemeinde mit einem Gemeinderat der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden, sofern sie einen gewissen Wert überschreiten.
Mi, 23. Feb 2011, 18:16 Uhr
Eimeldingen
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Die Genehmigung war aber beim Auftrag zum Mobiliarbau für die verlässliche Grundschule nicht eingeholt worden, obwohl der Auftrag an den Gemeinderat eine Summe von 7600 Euro umfasste.
Das Landratsamt als Aufsichtsbehörde hatte angemahnt, dass eine Genehmigung bei einem Auftrag solcher Größenordnung an einen Gemeinderat nötig ist und deshalb auch ein Ratsbeschluss erforderlich ist, um den Bürgermeister Manfred Merstetter ...