Nachbesserung bei Kinderehe-Verbot

Seit 2017 sind im Ausland geschlossene Ehen automatisch unwirksam, wenn einer der Partner noch unter 16 war. Das Bundesverfassungsgericht hat damit kein grundsätzliches Problem, pocht aber auf mehr Rechte für Betroffene.  

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Das pauschale Verbot von Kinderehen muss auf Geheiß des Bundesverfassungsgerichts nachgebessert werden. Im Ausland geschlossene Ehen mit Unter-16-Jährigen dürften zwar ohne Prüfung des Einzelfalls für nichtig erklärt werden, ...

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