BGH-Urteil

Nachbarn dürfen nicht jederzeit auf dem Balkon rauchen

Müssen Nachbarn den Zigarettenqualm von einem unteren Balkon ständig ertragen? Nein, urteilte nun der Bundesgerichtshof. Eine Entscheidung mit weitreichende Folgen?  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Dicht an dicht hängen die Balkons am H...cksichtnahme, was die Nutzung angeht.   | Foto: Huber/fotolia
Dicht an dicht hängen die Balkons am Haus – der Bundesgerichtshof pocht auf Rücksichtnahme, was die Nutzung angeht. Foto: Huber/fotolia
KARLSRUHE. Richter müssen sich immer wieder mit Nachbarschaftsstreits beschäftigen. Oft geht es um Äste, Zäune oder schneebedeckte Wege. Jetzt befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage, ob Nachbarn ständig den ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel