Müssen Nachbarn den Zigarettenqualm von einem unteren Balkon ständig ertragen? Nein, urteilte nun der Bundesgerichtshof. Eine Entscheidung mit weitreichende Folgen?
Dicht an dicht hängen die Balkons am Haus – der Bundesgerichtshof pocht auf Rücksichtnahme, was die Nutzung angeht. Foto: Huber/fotolia
KARLSRUHE. Richter müssen sich immer wieder mit Nachbarschaftsstreits beschäftigen. Oft geht es um Äste, Zäune oder schneebedeckte Wege. Jetzt befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage, ob Nachbarn ständig den ...