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Nach einem BGH-Urteil verliert der Heckler& Koch-Investor Andreas Heeschen seine Macht

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Der Eingang des Stammsitzes des Waffenherstellers Heckler & Koch  | Foto: Bernd Weissbrod (dpa)
Der Eingang des Stammsitzes des Waffenherstellers Heckler & Koch Foto: Bernd Weissbrod (dpa) 

Der jahrelange Machtkampf zwischen zwei Großaktionären von Heckler & Koch ist beendet. Der Bundesgerichtshof teilte mit, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen sei. Damit hatte der frühere Mehrheitsaktionär Andreas Heeschen seinen Einfluss beim größten deutschen Hersteller von Handfeuerwaffen wahren wollen, scheiterte damit aber.

Im vergangenen Jahrzehnt hatte er der Luxemburger Finanzholding CDE ein großes Aktienpaket verpfändet, später aber weiterhin Anspruch auf die Stimmrechte angemeldet. Jahrelang war unklar, ob die CDE die Stimmenmehrheit hatte oder nicht. Mit der Entscheidung des BGH ist nun klar, dass sie mehr als 80 Prozent der Stimmrechte hält und Heeschen nur noch eine Randfigur ist.

Heckler & Koch teilte mit, dass nun Rechtsklarheit geschaffen worden sei und eine gesellschaftsrechtliche Fragestellung entfalle. Die CDE begrüßte die Entscheidung: "Diese Entscheidung bestätigt unsere Position und sorgt für die notwendige Rechtssicherheit, die eine stabile und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft gewährleistet." Heeschen ließ eine Anfrage zunächst unbeantwortet.

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