Kommentar

Nach dem Urteil sind gute Regelungen zur Sterbehilfe nötig

BZ-Plus Das Bundesverfassungsgericht hat das Sterbehilfeverbot gekippt, das der Bundestag 2015 eingeführt hatte. Jetzt zeigt sich, wie stur und leichtfertig das Parlament damals handelte.  

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Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zwe...behilfe-Verbot sein Richterbarett auf.  | Foto: Uli Deck (dpa)
Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht, setzt nach der Urteilsverkündung zum Sterbehilfe-Verbot sein Richterbarett auf. Foto: Uli Deck (dpa)
Keinem Verfassungsorgan vertrauen die Deutschen mehr als dem Bundesverfassungsgericht. Und dazu haben sie guten Grund: Wie schon oft zuvor, hat das Gericht am Mittwoch ein kluges Urteil gefällt und den Bundestag in seine Schranken gewiesen. Mit ihrer Entscheidung zur Sterbehilfe stärken die Richter ...

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