Der Münzschatz im Glottertal wäre ohne den Einsatz einer Privatperson vielleicht nicht gefunden worden. Was ist Hobbyarchäologen erlaubt? Was nicht? Ein Überblick.
Wie ist die Schatzsuche geregelt?
Denkmalschutz ist Ländersache und damit nicht bundesweit einheitlich geregelt. Im Gesetzesdeutsch ist die Rede von Baudenkmälern, Bodendenkmalen, Beweglichen Kulturdenkmalen oder Archäologischen Funden. Unter den Denkmalschutz fallen also neben Gebäuden oder Überresten von Siedlungen auch Münzen, Keramik, Waffen und was sonst noch aus vergangenen Zeiten irgendwo ...