Nach 20 Verurteilungen gibt es keine Bewährung mehr

38-Jähriger muss nach einem Diebstahl für ein Jahr ins Gefängnis / Angeklagter hatte nie eine Chance, eine Existenz aufzubauen.  

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BAD SÄCKINGEN. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen Angeklagten nach einem Diebstahl aus einem Wohnhaus in Bad Säckingen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Angesichts der vielen Vorstrafen und einer negativen Sozialprognose gab es für den 38-Jährigen keine Bewährung. ...

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