Service
Mutterschutz, Elterngeld, Kinderfreibetrag: Wie der Staat junge Familien hilft
Wenn aus Paaren Eltern werden, gibt es viel zu tun. Auch finanziell will die Geburt vorbereitet sein. Die öffentliche Hand unterstützt Eltern auf vielfältige Weise.
Caroline Benzel
Fr, 15. Mär 2019, 20:30 Uhr
Geld & Finanzen
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Werdende Mütter, die in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, dürfen grundsätzlich sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Das regelt das Mutterschutzgesetz. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten steigt die Schutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen. Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Wird bei dem Kind innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung eine Behinderung festgestellt, kann die Mutter eine Verlängerung der Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen beantragen.
Während der gesamten Schwangerschaft, also vom ersten Tag an und bis zum ...