Account/Login

Geschlechtergerechtigkeit

Müllheims Ex-Bürgermeisterin nach Sieg vor Gericht: "Ein Meilenstein für Equal Pay"

BZ-Abo Astrid Siemes-Knoblich hat sich im Streit um ihre Bezahlung als Bürgermeisterin von Müllheim gegen die Stadt vor Gericht durchgesetzt. Um den Vorwurf der Diskriminierung zu belegen, reichten Indizien.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Vor Gericht erfolgreich gegen die Stadt Müllheim: Astrid Siemes-Knoblich  | Foto: Thomas Reichelt
Vor Gericht erfolgreich gegen die Stadt Müllheim: Astrid Siemes-Knoblich Foto: Thomas Reichelt
Wann liegt eine Diskriminierung vor? Für ein Gericht ist das eine äußerst schwer zu entscheidende Frage, denn in den seltensten Fällen kommt Diskriminierung unmaskiert und offensichtlich daher. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gibt es daher eine Art von Beweislastumkehr: Wer Diskriminierung vermutet, muss diese nicht bis ins letzte Detail beweisen, es ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

BZ-Abo -Artikel - exklusiv im Abo

Mit BZ-Digital Basis direkt weiterlesen:

3 Monate 3 € / Monat
danach 15,50 € / Monat

  • Alle Artikel frei auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Abonnent/in der gedruckten Badischen Zeitung? Hier kostenlosen Digital-Zugang freischalten.


Weitere Artikel