Mit vier Promille ausgerastet
32-Jähriger erhält Strafbefehl wegen fahrlässigen Vollrauschs.
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OFFENBURG. Während Körperverletzungsdelikte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sehr oft auf der Tagesordnung am Amtsgericht erscheinen, ist fahrlässiger Vollrausch eine seltene Erscheinung. Weil ein 32-Jähriger mit vier Promille gegenüber Polizeibeamten und Rettungssanitätern gewalttätig wurde, erhielt er einen Strafbefehl wegen fahrlässigen Vollrausches.
Der Mann aus Speyer setzte sich gegen den Strafbefehl zur Wehr und legte Einspruch ein. Zur Verhandlung am Amtsgericht erschien er allerdings nicht. Der Einspruch wurde daher verworfen. Der ...