Account/Login

Mit Ruhe Abschied nehmen dürfen

Ausweg Naturbestattung: In der Schweiz darf man Urnenasche zuhause so lange aufbewahren, bis die Trauer bewältigt ist.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Eine kleine Urne mit der Asche des ges...des Himmels“ aufbewahrt werden.   | Foto: Peter Stellmach
Eine kleine Urne mit der Asche des gestorbenen Angehörigen kann in einem „Haus des Himmels“ aufbewahrt werden. Foto: Peter Stellmach

TITISEE-NEUSTADT. Das Beispiel der 80-jährigen Frau aus dem Hochschwarzwald führt Michael Vollmer an: Ihr Mann hatte sich eine Seebestattung gewünscht, sodass die Witwe keine Möglichkeit gehabt hätte, ihren Mann auf einem Friedhof zu betrauern, am Grab oder an der Urnenwand. Dass sie die Nähe zu ihrem Lebenspartner auch nach dessen Tod hat, ist einer Regelung zu verdanken, auf die der Bestatter aus Neustadt in der Schweiz gestoßen ist.

Die Naturbestattung dort macht es möglich, dass sie einen Teil der Asche ihres Mannes daheim aufbewahren darf. Sie hat sie nun in einem "Haus am Himmel" aufgestellt, das mit Dingen geschmückt ist, die ihm lieb waren, die sie an ihn erinnern. Und so kann sie zuhause den Verlust verarbeiten und Abschied nehmen.
Das Bestattungsgesetz in ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel