Mit Gewalt gegen den Nebenbuhler

Amtsgericht verhängt elf Monate Haft gegen einen 50-Jährigen / Da die "Sozialprognose" schlecht ausfällt, gibt es keine Bewährung  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

EMMENDINGEN. Alkohol und Eifersucht – das kann eine gefährliche Mischung sein. Am vergangenen Donnerstag musste sich das Emmendinger Amtsgericht damit beschäftigen. Auf der Anklagebank wegen gefährlicher Körperverletzung: ein etwa 50 Jahre alter Mann aus Emmendingen. Ihm wurde vorgeworfen, den vermeintlichen Liebhaber seiner Frau im Luisenpark mit einem Messer verletzt zu haben. Das Urteil: elf Monate Haft – ohne Bewährung.

Zuerst, sagt das Opfer als Zeuge, habe der Angeklagte auf ihn gezeigt. Dann habe er ihm die Faust ins Gesicht, später soll er ihm auch noch ein Messer in den Hintern gerammt haben. Der Einstich war nicht wirklich tief, aber ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Weitere Artikel