Bildung für den Aufstieg
Mit Bildungszeit Zeiten für Bildung nutzen
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz haben nun auch Beschäftigte in Baden-Württemberg Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Kalendertagen freistellen zu lassen.
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Do, 16. Feb 2017, 11:25 Uhr
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