Mit "ängstlicher Stimme"
Bewährungsstrafe für Trunkenheitsfahrer, nachdem die Ehefrau besorgt die Polizei angerufen hatte.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
LAUFENBURG/WALDSHUT. "Keinen vernünftigen Zweifel" hatte die zweite Berufungskammer des Landgerichts an der Schuld eines 43-Jährigen, der im Sommer 2005 mit dem Pkw seiner Ehefrau betrunken in Laufenburg unterwegs gewesen sein soll – obwohl die Beweislage eher dünn war. Denn Zeugen für den Vorfall gab es – zumindest vor Gericht – nicht. Zwei Monate und eine Woche Gefängnis zur Bewährung lautet das Urteil für den Mann, den das Amtsgericht noch freigesprochen hatte.
"Angezeigt" hatte ihn seine Ehefrau – mit einem Anruf bei der Polizei. Ihr Mann sei etwa vor zehn Minuten betrunken mit dem Auto weggefahren und sie habe Angst, dass er gewalttätig ...