Misstrauen und Angst vor Ämtern
Im Misshandlungsprozess ging es um die beiden ältesten Söhne.
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Am dritten Verhandlungstag gegen die Eltern von zwölf Kindern, denen unter anderem die Misshandlung ihrer beiden ältesten Kinder vorgeworfen wird, ist alles für die Vernehmung der 17 und 18 Jahre alten Söhne vorbereitet. Die Eltern sind per Gerichtsbeschluss für die Dauer der Vernehmung ihrer Kinder aus dem Saal gewiesen worden. In einem anderen Raum sollen sie die Befragung mittels einer Videoübertragung verfolgen. Doch es kommt etwas anders als geplant.
Die Vorwürfe der Anklage, die auf den Aussagen der ältesten Kinder beruhen, wiegen schwer. Die Eltern sollen sie mit Beschimpfungen und Drohungen zu Aufpassern ihrer jüngeren Geschwister bestimmt haben. Sie sollen ...