Betrieb erneut unter Verdacht
Ministerium: Tierquälerei-Verdacht zeigt Grenzen des Systems
Ermittler durchsuchen einen großen Viehbetrieb im Allgäu - nachdem der schon 2019 wegen ähnlicher Vorwürfe in die Kritik geraten war. Bei den Kontrollen sieht das Ministerium aber keine Versäumnisse.
dpa
Sa, 8. Mär 2025, 4:15 Uhr
Baden-Württemberg
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Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Bad Grönenbach (dpa) - Nach erneuten Tierquälerei-Vorwürfen gegen einen großen Milchviehbetrieb im Allgäu sieht das bayerische Verbraucherschutzministerium Grenzen der Kontrollen erreicht. "Die Behörden haben nach Erkenntnis des Ministeriums regelmäßig und streng kontrolliert", sagte ein Sprecher des Ministeriums. "Der Fall zeigt aber die Grenzen des Systems: Wenn Kontrolleure vor Ort sind, werden die Vorgaben eingehalten. Man kann aber nicht rund um die Uhr jeden Stall kontrollieren."
Tierschützer brachten Ermittlungen ins Rollen
Der Betrieb im Landkreis Unterallgäu war schon 2019 im Zuge des Allgäuer Tierschutzskandals in die Schlagzeilen und ins Visier der Ermittler geraten. Die Organisation "Soko Tierschutz" hatte damals Videoaufnahmen von Tierquälereien veröffentlicht, die aus dem Großbetrieb stammen sollten. Wegen der strafrechtlichen Folgen soll noch ein Prozess vor dem Landgericht Memmingen stattfinden.
Jetzt ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft erneut, nachdem die "Soko Tierschutz" der zuständigen Kontrollbehörde Videoaufnahmen übergeben hatte, die weitere Misshandlungen zeigen sollen. Am Freitag durchsuchten deswegen Ermittler mehrere Standorte des Betriebs in der Region.
Ministerium warnt vor Generalverdacht gegen Viehhalter
Angesichts der neuen Vorwürfe gegen denselben Betrieb warnte das Ministerium von Thorsten Glauber (Freie Wähler) davor, Landwirte generell zu verdächtigen: "Jeder Tierhalter trägt die Verantwortung für die Einhaltung des Tierschutzes, und die meisten kommen ihrer Verantwortung auch nach."
Die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) hat gegen den Inhaber des Betriebs ein Verfahren eingeleitet und prüft ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot für den Betriebsleiter.
© dpa-infocom, dpa:250308-930-397378/1