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Der Mindestlohn im Kanton Basel-Stadt von aktuell 21, 70 Franken brutto pro Arbeitsstunde wird ab dem 1. Januar 2025 auf 22 Franken angepasst. Dies hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit im Kantonsblatt vom Samstag mitgeteilt. Der Mindestlohn wird jährlich anhand eines Mischindexes der Teuerung angeglichen. Seit dem 1. Juli 2022 gilt im Kanton für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge ein minimaler Bruttoverdienst von 21 Franken pro Stunde. Wie das Gesetz über den kantonalen Mindestlohn vorschreibt, wird dieser jährlich gemäß dem Mischindex angepasst, sofern sich dieser positiv entwickelt. Dies war seit der Einführung stets der Fall. Dabei wird jeweils auf 5 Rappen gerundet. Im Juni 2021 nahm das Stimmvolk Basel-Stadt als erster Deutschschweizer Kanton die Einführung des Mindestlohns mit fast 54 Prozent an. Es handelte sich dabei um den Gegenvorschlag zu einer nicht angenommenen Initiative der Gewerkschaften, die einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde verlangt hatten.
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