Mildes Urteil und viele Fragen offen
Prozess um Kindstötung ging zu Ende / Fahrlässige Tötung: Angeklagte kam mit 80 Stunden Auflage glimpflich davon.
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OFFENBURG. Eine 23 Jahre alte Frau muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Damit soll sie den Tod ihres Babys sühnen, das vor knapp vier Jahren nur wenige Minuten nach dessen Geburt in einer Duschwanne ertrunken ist. Letztlich sprach sie das Landgericht Offenburg der fahrlässigen Tötung schuldig. Nur wegen des Grundsatzes "In dubio pro reo" wurde der Vorwurf des Totschlags fallen gelassen. Richter Endress ließ aber keinen Zweifel daran, dass das Kind noch leben würde, hätte sich die junge Frau rechtzeitig vor der Geburt einem Arzt anvertraut.
Eine halbe Ewigkeit ist es her, da die junge Frau aus dem Kinzigtal in aller Heimlichkeit in der elterlichen Wohnung einen Jungen gebar – selbst Mutter und Vater hatten die Schwangerschaft mitbekommen. Doch das Kind starb wenige Minuten nachdem die Nabelschnur gerissen war – die Frau hatte im Stehen entbunden und wenig später den Körper des toten ...